Energieausweis beim Hausverkauf erforderlich

Beim Verkauf Ihrer Immobilie ist der Energieausweis erforderlich.

Spätestens beim ersten Besichtigungstermin muss dieser vorgezeigt werden.Für Wohngebäude bestBeht seit 2009 die Pflicht, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder.

Sie haben noch keinen Ausweis - und wissen nicht, welche Angaben Sie dafür benötig

Der Energieausweis kann im wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden - anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis).
Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis zulässig für jedes Gebäude ist. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt dabei im wesentlichen von der Art Ihres Objektes ab.
Nehmen Sie den Energieausweis nicht auf die leichte Schulter - überlassen Sie die Erstellung einem Fachmann / Energieberater.

Wir arbeiten mit ortsansässigen Energieberater zusammen.

Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie z. B. untervermieten oder wenn Sie warm (d. h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.
Besitzer von Eigentumswohnungen, müssen einen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorweisen, wenn sie ihre Einheit neu vermieten oder verkaufen wollen.