Was ist eine Baulast?

Was ist eine Baulast?

Unter einer Baulast versteht man eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

Viele Verkäufer und Käufer gehen davon aus, dass diese ausschließlich in der Abteilung II des Grundbuches geführt werden. Dies ist allerdings nicht richtig. Dort werden lediglich privatrechtliche Grunddienstbarkeiten aufgelistet, die häufig mit Baulasten verwechselt werden. Diese können aber durchaus ähnliche Auswirkungen haben.

Baulasten erkennen

Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt, das Sie nicht im Grundbuch oder beim Grundbuchamt finden. Das Baulastenverzeichnis ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde hinterlegt und kann dort eingesehen werden. Auch wenn ein Baugrundstück bereist seit Generationen im Familienbesitz ist, kann man sich nicht sicher sein, ob jemand in den Jahren zuvor eine Baulast eingetragen hat.

Beim Notartermin kommen die Baulasten zur Sprache; dort muss der Verkäufer versichern, dass ihm keine Baulasten bekannt sind. Es wird deshalb dringen empfohlen, diesen Punkt vorher zu klären, um mit ruhigem Gewissen den Notartvertrag unterzeichnen zu können. Andernfalls drohen eventuelle Schadenersatzansprüche.

Beispiele für Baulasten:

Ein Grundstückseigentümer gestattet seinem Nachbarn, den mindestens einzuhaltenden Bebauungsabstand zu unterschreiten. Da die Baulast grundstücksbezogen ist, geht diese unmittelbar auf den Rechtsnachfolger, also den Käufer über.

Arten von Baulasten:

Zufahrtssbaulast

Vereinigungsbaulast

Abstandsflächenbaulast

Unterlassungsbaulast

Stellplatzbaulast